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Gutachten

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Vor diesem Hintergrund freut es uns besonders, dass unser Geschäftsführer Herr Stefan Muschler im Januar 2006 von der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken als

Sachverständiger für Wasserversorgung

öffentlich bestellt und vereidigt wurde.

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft.

Wer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Aufträge erteilt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität und Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.

 

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